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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10   

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https://dejure.org/2010,18670
OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10 (https://dejure.org/2010,18670)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.03.2010 - 1 L 5/10 (https://dejure.org/2010,18670)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. März 2010 - 1 L 5/10 (https://dejure.org/2010,18670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO
    Zuordnung von Mängeln in der Beweiswürdigung und richterlichen Überzeugungsbildung zum materiellen Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung von etwaigen Mängeln in der Beweiswürdigung und der richterlichen Überzeugungsbildung zum materiellen Recht; Bestehen von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der Entscheidung bei Infragestellen eines einzelnen tragenden Rechtssatzes oder einer erheblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Etwaige Mängel der Beweiswürdigung und richterlichen Überzeugungsbildung sind grundsätzlich dem materiellem Recht zuzordnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuordnung von etwaigen Mängeln in der Beweiswürdigung und der richterlichen Überzeugungsbildung zum materiellen Recht; Bestehen von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der Entscheidung bei Infragestellen eines einzelnen tragenden Rechtssatzes oder einer erheblichen ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes ist dabei "grundsätzlich" davon auszugehen, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

    Denn jedenfalls ist das Verwaltungsgericht weder nach Art. 103 Abs. 1 GG noch nach einfachem Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verpflichtet, sich in den Entscheidungsgründen mit jeder Einzelheit des Vorbringens zu befassen; es genügt vielmehr die Angabe der Gründe, "die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind" (vgl. BVerfGE 87, 363 [392]).

  • BVerwG, 15.08.2006 - 1 B 61.06

    Ausländerrechtliche Überprüfung der Dauer einer ehelichen Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10
    Etwas anderes mag allenfalls bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung, etwa bei offensichtlich widersprüchlichen oder aktenwidrigen Feststellungen sowie bei Verstößen gegen Natur- und Denkgesetze gelten (so BVerwG, Beschl. 15.08.2006 - 1 B 61.06 - juris).

    Ein Verfahrensmangel hingegen ist ein Verstoß gegen eine Vorschrift, die den Verfahrensablauf regelt, "ein Verstoß gegen Verfahrensnormen, der den Weg zu dem Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses, nicht dessen Inhalt betrifft, ein error in procedendo, nicht ein Mangel der sachlichen Entscheidung, ein error in judicando" (so BVerwG, Beschl. v. 02.11.1995 - 9 B 710.94 - DVBl. 1996, 108, auf den das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 15.08.2006, a. a. O., als Beispiel für seine std.

  • BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03

    Revisionsrechtliche Zuordnung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen die Denkgesetze;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10
    Nach dem Sachverhalt darf denkgesetzlich ausschließlich eine einzige Folgerung möglich sein, die das Gericht nicht gezogen hat (so BVerwG, Beschl. v. 11.04.2003 - 5 B 24.03 - juris).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes ist dabei "grundsätzlich" davon auszugehen, dass dem genannten Verfassungsgebot entsprochen worden ist (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10
    Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10
    Die Annahme, die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, sei verletzt worden, rechtfertigt sich vielmehr erst dann, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]; 88, 366 [375]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10
    Die Annahme, die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, sei verletzt worden, rechtfertigt sich vielmehr erst dann, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]; 88, 366 [375]).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 1 L 5/10
    Ein Verfahrensmangel hingegen ist ein Verstoß gegen eine Vorschrift, die den Verfahrensablauf regelt, "ein Verstoß gegen Verfahrensnormen, der den Weg zu dem Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses, nicht dessen Inhalt betrifft, ein error in procedendo, nicht ein Mangel der sachlichen Entscheidung, ein error in judicando" (so BVerwG, Beschl. v. 02.11.1995 - 9 B 710.94 - DVBl. 1996, 108, auf den das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 15.08.2006, a. a. O., als Beispiel für seine std.
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08

    Festlegung des Gebiets eines Wasser- und Bodenverbandes

  • BVerwG, 01.10.1981 - 5 B 66.81

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

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